Wenn Größenwahn die Regeln bestimmt geht es irgendwann schief. Im Klever Schlüsseldienst-Prozess wirft die Anklage nun Karl Leo S. vor, die beiden am Verfahren beteiligten Staatsanwälte ermorden zu wollen. Der Angeklagte soll einen Mithäftling beauftragt haben beide „um die Ecke zu bringen“ und bot dafür angeblich € 30.000.-. Dies sagte der „Mithäftling“ aus. Sollte das stimmen schließen sich die schwedischen Gardinen recht lange, anderenfalls hätte Karl Leo S. wohl nicht mehr allzu lange „sitzen“ müssen, denn, zieht man die Zeit der U-Haft vom möglichen Zeitmaß ab wäre nicht mehr allzu viel Zeit zu verbüßen gewesen.

Weil die Staatsanwaltschaft auch gegen die Kinder von Karl Leo S. ermittelt soll dieser angeblich den Mordauftrag erteilt haben. Man darf gespannt sein, wie`s weiter geht.

6 Jahre, mehr dürfte für Karl Leo S. nicht herauskommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings das die Staatsanwaltschaft alle Punkte ihrer Vorwürfe auch belegen kann und das erscheint mehr als fragwürdig. Der zweite Angeklagte, Christian S., war zwar als Geschäftsführer tätig, wird aber eher als Marionette des Karl Leo S. angesehen und ist – im Gegensatz zu Karl Leo S. nicht vorbestraft. Das bedeutet nichts anderes als das Christian S. mit wesentlich weniger Freiheitsentzug rechnen darf.

Es geht wohl bald wieder los

Ja, damit darf man sicherlich rechnen. Alle, die daran dachten das dieser mafiaähnlichen Struktur das Handwerk gelegt wird stoßen mit der Staatsanwaltschaft an die Grenzen dessen was juristisch möglich ist. Ohnehin führen zwischenzeitlich mutmaßlich „Gute Freunde“ die Geschäfte weiter, nur offenbar noch ein bisserl deftiger. Passieren kann ja ohnehin nicht besonders viel. Und wenn es dann um dreistellige Millionenbeträge im oberen Niveau geht steckt man die etwa vorkommenden Widrigkeiten wie zwei oder drei Jahre Komfortknast doch locker weg. Ganz offensichtlich wird das so gehandhabt.

Wie ist der Stand der Dinge zum 16. März 2018?

Nach etwa 30 Zeugenaussagen deren Inhalt eigentlich zum gleichen Ergebnis führt (angebl. Wucher, Nötigung, Sachbeschädigung) will man sich an Anraten der Verteidigung nun darauf einigen, auf weitere Zeugenaussagen diesbezüglich zu verzichten, da „nichts Neues“ zu erwarten sei.

Bezüglich dieser Anschuldigungen trat zwischenzeitlich eine Gutachterin auf, die mehrere Türöffnungen bezüglich Preis und Vorgehen untersuchen sollte. Diese gab an das etwa bei einem Drittel der von ihr begutachteten Wucher-Fälle der Preis in Ordnung gewesen sei, bei einem weiteren Drittel sei der Preis zu Hoch und bei wiederum einem Drittel hätte sie – die Gutachterin – die Notöffnung anders vorgenomen und kein Material dabei zerstört.

Gutachten lässt Anklage „alt aussehen“

Einer der Verteidiger fragte die Gutachterin dann, wie oft sie selbst eigentlich schon Türnotöffnungen vollzogen habe? Antwort der Gutachterin: Keine. Dafür habe sie ihre Angestellten.

Immer wieder kommt es bei Gericht vor das jemand über etwas ein Gutachten erstellt, von dem er keinerlei praktische Erfahrung hat. So wohl auch hier wieder geschehen. Klar, das die Verteidigung hier eingreifen wird. Dies wird spätestens in weiteren Instanzen eine gewaltige Rolle spielen.

Das Gericht will erst in einigen Wochen weiter verhandeln. Mal sehen, wie das weiter geht.

 

Das war zu befürchten. Aufmerksame Beobachter und Kenner der Schlüsseldienst – Szene ahnten es bereits nach Verhaftung der „Schlüsseldienst-Könige“: Wenn die Internetseiten und vor allem die Rufnummern nicht geschlossen werden geht der ganze Kram gerade so weiter.

Mehr unseriöse Gestalten im Markt als vorher

Viel schlimmer: Es sind plötzlich viel mehr unseriöse Webseiten im Netz auf denen Schlüsseldienstleistungen angeboten werden. Zumeist haben diese entweder gar kein Impressum oder dort stehen falsche Angaben. Unzählige Beschwerden liegen vor, etliche Strafanzeigen, Preise für Notöffnungen von weit über EURO 2000.- bilden die aktuelle Situation und: Eine offenbar machtlose Justiz.

Justiz Opfer der Gesetze

Die Staatsanwaltschaft hat das freilich mitbekommen, strengt Ermittlungen an und weitet diese aus. Doch weiß man auch, wie lange das dauert und das Wissen auch die Gangster. Die Fülle der „neuen“ kriminellen Gebilde sorgen im Internet für ein undurchdringliches Dickicht von Abzockern denen der Verbraucher ausgesetzt ist. Einziger Lichtblick – die Weiße Liste der Schlüsseldienste im Internet.

Schwerer Stand für den Staatsanwalt!?

Interessierte wissen, Karl Leo S. und Christian S. sitzen seit Ende 2016 ein, seit 18 Januar 2018 läuft der Prozess, beide angeklagt wegen bandenmäßigen Betrug, Wucher, Steuerhinterziehung, Hinterziehung von Sozialabgaben usw..

Doch lassen sich die Vorwürfe auch halten? So sollen seit 2007 rund 600.000 Einsätze gelaufen sein. Bei 1000 Fällen will die Staatsanwaltschaft Wucher beweisen. Insider wissen, die Anzahl der Einsätze wird wohl wesentlich höher sein und die Wucherfälle ebenfalls. Beschränkt man sich auf die Zahlen aus der Anklage wird damit wohl eher nicht bandenmäßiger Betrug zu halten sein, denn, 1000 Fälle von 600.000 stellen lediglich „bedauerliche Einzelfälle“ da.

So sollen weiterhin rund 300 selbständige Monteure tätig gewesen sein wobei man hier Scheinselbständigkeit unterstellt – und damit die Hinterziehung von Sozialabgaben vorhält. Doch was ist, wenn diese Leute auch für andere „Gesellschaften“ tätig waren? Und da fallen mir einige „Kumpel“ von den Angeklagten spontan ein!?

Schwächelt die Anklage schon bevor es richtig los geht?

Bleibt abzuwarten wieviel Zeugen „umfallen“ oder sich auf die Fragen der Verteidiger nicht mehr so richtig „erinnern“ können. Bislang sucht man das „As im Ärmel“ der Staatsanwaltschaft, aber, vielleicht kommt das ja noch.

Warten wir es ab.