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Angaben im Impressum sind unrichtig (Stand: 14.09.2022)
Jeder kennt es – der gelbe Brief – eine nicht gern gesehene Postsendung. Nicht nur dass eine Behörde irgendetwas von einem will, der Brief setzt auch noch Fristen in Gang sobald man ihn erhalten hat. Dass man ihn erhalten hat beurkundet der Zusteller auf der so genannten Postzustellungsurkunde – und die bekommt die Behörde und hat somit den Beweis der ordnungsgemäßen Zustellung. Vorausgesetzt, der Zusteller bleibt bei der Wahrheit. Letzteres ist heute eben schon lange nicht mehr die Regel, sondern eher schon die große Ausnahme.
Insbesondere in Ferienzeiten wechseln Zusteller fast täglich und so manch einer kann Deutsch weder in Schrift noch Wort könnte man meinen. Das stimmt aber nicht ganz, denn diese Leute bekommen bevor sie eingesetzt werden mutmaßlich in einer Art 10-Minuten-Schnellkurs mit Händen und Füssen verklickert dass sie auf dem gelben Zusatzwisch dieses und jenes anzukreuzen hätten. Du verstehen?
Ob diese Leute wohl verstehen wenn der Vorbrüller durch die Gegend kreischt dass sie zuerst klingeln müssen und erst dann, wenn keiner da ist, den gelben Wisch in den Briefkasten schmeißen sollen darf bezweifelt werden, denn es wird oft erst gar nicht versucht die Postsendung dem Empfänger persönlich zuzustellen. Das macht Arbeit und kostet Zeit. Da ist es schon besser wenn man einfach nur so tut als ob. Schließlich versichert man ja amtlich dass man es versucht hat. Basta.
Basta – das sagt auch die Behörde – und beruft sich auf die amtliche Beurkundung. Obwohl auch die Justiz genau weiß wie der Hase mittlerweile in Deutschland läuft behauptet sie, dass alles nach Recht und Gesetz geschieht und an der Beurkundung kein Zweifel besteht. Nach wie vor ist vor deutschen Gerichten der Schimmel allzu oft schwarz – und wer es nicht glaubt wird des Saales verwiesen.
Rein zufällig wurde letztens eine „Christel von der Post“ beobachtet, wie sie in ihrer Karre sitzend im Schatten einen ganzen Stapel Urkunden ausfüllte. Die Handbewegungen mit dem Kuli waren immer dieselben, Datum, Kreuzchen, Unterschrift. Anschließend schwang sie sich aus ihrer Nuckelpinne und fing an, die „Gelben Briefe“ in Briefkästen „einzulegen“. Dass die Dame damit massenweise Falschbeurkundung begangen hat scheint sie nicht zu interessieren. Sie hat nämlich beurkundet dass sie versucht hat, das Schriftstück dem Empfänger persönlich zuzustellen und weil dies nicht gelang hat sie eine Ersatzzustellung durch Einlage in den Briefkasten vorgenommen, so die „amtliche Beurkundung“.
Kein Klingeln, kein Versuch persönlich zuzustellen. Ein Verhalten wie es mittlerweile die Regel darstellt.
Und selbst für das „Einlegen“ wenden die Zusteller oftmals keine Zeit auf. Die Briefe „bamseln“ öfter für jedermann zugänglich an der Briefkastenklappe herum. Auch das ist ein Verhalten welches nur als kriminell bezeichnet werden kann. Und das ist es auch.
Der Gesetzgeber bürdet dem Empfänger die volle Beweislast für die Unrichtigkeit des beurkundeten auf, fast ein Ding der Unmöglichkeit. Früher, als es noch die Deutsche Bundespost gab und der Zusteller verbeamtet war mag die Regel eine ordentliche Zustellung gewesen sein. Heute, wo womöglich Kraut- und Rübenleute und Marsianer die Zustellung übernommen haben ist dies schon lange nicht mehr der Fall.
So ist heute die so genannte Zustellurkunde nur noch ein mit hoher Wahrscheinlichkeit krimineller Wisch mit dem Behörden versuchen etwas zu beweisen was allzu oft nicht den Tatsachen entspricht.
Das sollten sich Betroffene nicht mehr gefallen lassen und dagegen vorgehen. Es kann nicht sein etwas über jeden Zweifel erhaben zu bezeichnen wenn das krasse Gegenteil der Fall ist. Wenn Behörden und insbesondere die Justiz an einem Zustellsystem festhalten dass praktisch schon lange keinen Beweiswert mehr hat, Betroffene aber für die kriminellen Handlungen der Zusteller verantwortlich gemacht werden und dies gravierende Nachteile für sie hat geschieht dies nicht „im Namen des Volkes“. Auch Basta!
Gerichtsurteile beweisen: Behauptet ein Betroffener, er habe die Post nicht erhalten kann dies die Zustellungsurkunde nicht erschüttern. Behauptet er dies mit einer Versicherung an Eides statt so langt dies ebenfalls nicht. So ist es dem Einzelnen unter keinen Umständen möglich, das Gegenteil des in der Zustellungsurkunde behaupteten zu beweisen. Ob dieser Sachverhalt verfassungsgemäß ist darf stark bezweifelt werden. Doch weil es so schön einfach ist wird dieses „System“ beibehalten und Betroffene eben systematisch beschissen, ohne Recht auf durchsetzbaren Widerspruch. Wurde dafür mutmaßlich extra das Verwaltungszustellungsgesetz so hingemurkst das alles für diese Zwecke passt?
Es ginge freilich auch ganz anders. Zusendung von Schriftsätzen oder Gerichtsbeschlüssen per Post oder Kurierdienst genügt z.B. in den USA nicht. Juristische Dokumente werden in den USA in aller Regel persönlich zugestellt. Hierfür gibt es spezielle Dienstleister, die sogenannten Process Server (Verfahrenszusteller).
Leider vor deutschen Gerichten nicht auszuschließen. Könnte das auch für beurkundete Zustellungen gelten? Hätte sich zum Beispiel am Tag der Zustellung ein Dritter um die Post gekümmert weil der Empfänger nicht anwesend war und bestätigt dieser etwa mit einer Versicherung an Eides statt dass keine Ersatzzustellung durch Einlage in den Briefkasten stattfand weil eben kein „Gelber Brief“ im Briefkasten war erschüttert dies möglicherweise die Zustellungsurkunde. Wenn es denn so war?
Schnell, bin um die Ecke, fast Umsonst, oder wie? Wer im Internet für Aschaffenburg und Umgebung einen Rohrreinigungsdienst sucht hat allerbeste Chancen regelrecht beschissen zu werden. Versteckte Vermittler, kriminelle Banden, Unternehmen die es nicht gibt, massenweise Webseiten und Werbungen unseriöser Gestalten beherrschen das Internet um Verbraucher zu schröpfen. Seriöse Anbieter sind klar in der Minderzahl. Einige Beispiele:
Eine „Bauer Rohrreinigung in Aschaffenburg“ gibt es nicht, jedenfalls nicht diese. Der Eintrag in der Suchmaschine ist also vorsätzlich mit falschen Daten bestückt um in Not geratene Verbraucher mutmaßlich über die tatsächliche Herkunft zu täuschen. Noch besser, irgendwo auf den vielen Unterseiten dieser Internetseite steht dann dass es sich hierbei nicht um eine Rohrreinigung, sondern um eine Vermittlungszentrale handelt.
Doch der Verbraucher will ja gar keine Vermittlungszentrale, sondern eine Rohrreinigung in Aschaffenburg beauftragen. Der Verbraucher will auch nicht das Doppelte oder Dreifache dessen bezahlen was eine Rohrreinigung kostet , nur, weil ein windiger Vermittler zusätzlich abkassieren will. Es liegen also gleich mehrere vorsätzliche Handlungen vor die den Verbraucher in die Irre führen sollen und auch tun. Anders wäre der Sachverhalt nur, wenn aus der Internetseite sofort und ohne suchen zu müssen hervorginge dass es sich um eine Vermittlungsfirma handelt. Der Anbieter muss also den wahren Sachverhalt unverzüglich gegenüber dem Nachfrager aufklären. Gerade dies ist hier nicht der Fall.
So wie in diesem Beispiel tauchen bei der Suche nach Rohrreinigung Aschaffenburg auf den ersten 3 – 4 Seiten in den Suchmaschinen eine Unmenge an Angeboten von unseriösen Geschäftemachern auf deren Namen und Firmierungen ständig wechseln.
WARNUNG! Vorsicht geboten ist insbesondere bei folgenden Namen und Firmierungen (Aufzählung nicht Vollständig):
Die Kombination mit Rohrreinigung – oder Kanalreinigung und Ihren Stadtnamen, zum Beispiel Rohrreinigung Berlin oder Rohrreinigung Aschaffenburg.
Oder:
Rohrreinigung Bauer – Rohrreinigung Hartmut – Rohrreinigung Lehmann – Rohrreinigung Schmidt – Rohrreinigung Schmitt – Rohrreinigung Graf – Rohrreinigung Eberle – Rohrreinigung Hartmann – Rohrreinigung Fuchs – Rohrreinigung Fischer. Kanalreinigung Martin – Rohrreinigung Horst. Rohrreinigung Krause – Rohrreinigung Albrecht – Rohrreinigung Schuster – Rohrreinigung Gottfried – Rohrreinigung Müller, mal als Einzelfirma, mal als GmbH oder KG und viele andere.
Bisweilen wechseln die Namen ständig, teilweise täglich oder sogar stündlich. Neue Namen kommen, alte Namen tauchen plötzlich wieder auf um dann etwas später für einige Zeit zu verschwinden.
Bei vielen dieser Anbieter stehen im Impressum mittlerweile Namen und Anschriften die auf dem ersten und zweiten Blick seriös wirken. Tatsächlich jedoch stellen sich viele dieser Adressen als reiner Fake dar. Oder – wie immer öfter auffällt – es handelt sich um Identitätsklau tatsächlich existierender Personen, deren ruhiges Leben von da an vorbei ist.
Wer seriöse Rohrreiniger benötigt sollte bei der Innung oder in der Weissen Liste der Kanal- und Rohrreiniger im Internet nachschauen um nicht an kriminelle Banden, Abzocker und(oder unseriösen Vermittlern auf den Leim zu gehen.
Warnung vor dieser Rufnummer 0151 727 07 213 Siehe hier
(Nur eine kleine Auswahl, meist in Verbindung mit dem jeweiligen Name vom Wohnort) Taubenabwehrsysteme Schädlingsbekämpfung Holzschutzmittel Schädlingsbekämpfungsmittel Schädlingsbekämpfung Desinfektion Objekträumung Tartortsanierung Taubenabwehr Ameisen Bettwanzen Fliegen Flöhe HACCP Hausbock Holzschutz Holzwurm Hornissen Hygiene IFS Insekten Kakerlaken Kammerjäger Leiche Leichenwohnung Marder Mäuse Messiwohnung Milben Motten Ratten Schaben Silberfischchen Spinnen Taubenabwehr Tauben Taubenabwehrsysteme Wespen Dachstuhlsanierungen Desinfektionen Entrümpelungen Haushaltsauflösungen Heißluftbehandlung ökologische Schädlingsbekämpfung Seniorenhilfe Seniorenservice Tatortreinigung Wespennotdienste Kammerjäger Schädlingsbekämpfung Taubenabwehr Wespennotdienst Ameisen Bettwanzen Brotkäfer Edelstahlspikessysteme Entrümpelung Entwesung Fliegen Flöhe Gesundheitsschutz Heißluftverfahren Holzschutz Hygiene Insekten Kammerjäger Kellerasseln Käfer Leichenwohnung Mardervertreibung Motten Mäuse Notdienst Ratten Schädlingsvorsorge Silberfische Speckkäfer Staubläuse Vogelabwehr Wespen Wühlmäuse Schimmel Schimmelpilze Zecken
Der Redaktion liegen mehrere Fälle vor bei denen mutmaßlich Kunden eines im Internet werbenden „Kammerjäger Specht“ von diesem bedroht wurden nachdem sie Bewertungen abgegeben haben die dem Kammerjäger nicht gefallen dürften. Personen, denen ähnliches widerfahren ist werden gebeten, sich bei Zusicherung von Diskretion mit der Redaktion unter der E-Mail info@blacklist-schwarzeliste.de in Verbindung zu setzen.
Kammerjäger Specht https://specht-kammerj%C3%A4ger.de bzw. https://specht-kammerjäger.de, Rufnummern 015175899816 und 0151 7150 0361, Warngrund: Impressum: Angeblich Haustechnik Lukasz, Haus-Berge-Straße 200, 45356 Essen. Impressum Unvollständig, Auskunft aus Gewerbe- und Handelsregister negativ (Stand: 02.08.2021).
Update 09.09.2021: Das Impressum wurde wieder mal geändert, jetzt angeblich verantwortlich:
MeineHaustechniker
Wolfenbütteler Str. 18
39112 Magdeburg
Vertreten durch: Grzegorz Kamil Baczynski
Auch hier ist die Auskunft aus dem Gewerbe- und Handelsregister negativ (Stand 02.09.2021)
Hochmut kommt vor dem Fall. Kammerjäger Specht wohnt im Bundeskanzleramt:
Die neue Lachnummer Impressum: