Postzustellungsurkunde oder – wenn der Zusteller lügt!
Jeder kennt es – der gelbe Brief – eine nicht gern gesehene Postsendung. Nicht nur dass eine Behörde irgendetwas von einem will, der Brief setzt auch noch Fristen in Gang sobald man ihn erhalten hat. Dass man ihn erhalten hat beurkundet der Zusteller auf der so genannten Postzustellungsurkunde – und die bekommt die Behörde und hat somit den Beweis der ordnungsgemäßen Zustellung. Vorausgesetzt, der Zusteller bleibt bei der Wahrheit. Letzteres ist heute eben schon lange nicht mehr die Regel, sondern eher schon die große Ausnahme.
Insbesondere in Ferienzeiten wechseln Zusteller fast täglich und so manch einer kann Deutsch weder in Schrift noch Wort könnte man meinen. Das stimmt aber nicht ganz, denn diese Leute bekommen bevor sie eingesetzt werden mutmaßlich in einer Art 10-Minuten-Schnellkurs mit Händen und Füssen verklickert dass sie auf dem gelben Zusatzwisch dieses und jenes anzukreuzen hätten. Du verstehen?
Ob diese Leute wohl verstehen wenn der Vorbrüller durch die Gegend kreischt dass sie zuerst klingeln müssen und erst dann, wenn keiner da ist, den gelben Wisch in den Briefkasten schmeißen sollen darf bezweifelt werden, denn es wird oft erst gar nicht versucht die Postsendung dem Empfänger persönlich zuzustellen. Das macht Arbeit und kostet Zeit. Da ist es schon besser wenn man einfach nur so tut als ob. Schließlich versichert man ja amtlich dass man es versucht hat. Basta.
Basta – das sagt auch die Behörde – und beruft sich auf die amtliche Beurkundung. Obwohl auch die Justiz genau weiß wie der Hase mittlerweile in Deutschland läuft behauptet sie, dass alles nach Recht und Gesetz geschieht und an der Beurkundung kein Zweifel besteht. Nach wie vor ist vor deutschen Gerichten der Schimmel allzu oft schwarz – und wer es nicht glaubt wird des Saales verwiesen.
Urkunden im Vorfeld bereits ausgefüllt?
Rein zufällig wurde letztens eine „Christel von der Post“ beobachtet, wie sie in ihrer Karre sitzend im Schatten einen ganzen Stapel Urkunden ausfüllte. Die Handbewegungen mit dem Kuli waren immer dieselben, Datum, Kreuzchen, Unterschrift. Anschließend schwang sie sich aus ihrer Nuckelpinne und fing an, die „Gelben Briefe“ in Briefkästen „einzulegen“. Dass die Dame damit massenweise Falschbeurkundung begangen hat scheint sie nicht zu interessieren. Sie hat nämlich beurkundet dass sie versucht hat, das Schriftstück dem Empfänger persönlich zuzustellen und weil dies nicht gelang hat sie eine Ersatzzustellung durch Einlage in den Briefkasten vorgenommen, so die „amtliche Beurkundung“.
Kein Klingeln, kein Versuch persönlich zuzustellen. Ein Verhalten wie es mittlerweile die Regel darstellt.
Und selbst für das „Einlegen“ wenden die Zusteller oftmals keine Zeit auf. Die Briefe „bamseln“ öfter für jedermann zugänglich an der Briefkastenklappe herum. Auch das ist ein Verhalten welches nur als kriminell bezeichnet werden kann. Und das ist es auch.
Der Gesetzgeber bürdet dem Empfänger die volle Beweislast für die Unrichtigkeit des beurkundeten auf, fast ein Ding der Unmöglichkeit. Früher, als es noch die Deutsche Bundespost gab und der Zusteller verbeamtet war mag die Regel eine ordentliche Zustellung gewesen sein. Heute, wo womöglich Kraut- und Rübenleute und Marsianer die Zustellung übernommen haben ist dies schon lange nicht mehr der Fall.
So ist heute die so genannte Zustellurkunde nur noch ein mit hoher Wahrscheinlichkeit krimineller Wisch mit dem Behörden versuchen etwas zu beweisen was allzu oft nicht den Tatsachen entspricht.
Das sollten sich Betroffene nicht mehr gefallen lassen und dagegen vorgehen. Es kann nicht sein etwas über jeden Zweifel erhaben zu bezeichnen wenn das krasse Gegenteil der Fall ist. Wenn Behörden und insbesondere die Justiz an einem Zustellsystem festhalten dass praktisch schon lange keinen Beweiswert mehr hat, Betroffene aber für die kriminellen Handlungen der Zusteller verantwortlich gemacht werden und dies gravierende Nachteile für sie hat geschieht dies nicht „im Namen des Volkes“. Auch Basta!
Keine Chance die Falschbeurkundung zu beweisen?
Gerichtsurteile beweisen: Behauptet ein Betroffener, er habe die Post nicht erhalten kann dies die Zustellungsurkunde nicht erschüttern. Behauptet er dies mit einer Versicherung an Eides statt so langt dies ebenfalls nicht. So ist es dem Einzelnen unter keinen Umständen möglich, das Gegenteil des in der Zustellungsurkunde behaupteten zu beweisen. Ob dieser Sachverhalt verfassungsgemäß ist darf stark bezweifelt werden. Doch weil es so schön einfach ist wird dieses „System“ beibehalten und Betroffene eben systematisch beschissen, ohne Recht auf durchsetzbaren Widerspruch. Wurde dafür mutmaßlich extra das Verwaltungszustellungsgesetz so hingemurkst das alles für diese Zwecke passt?
Es ginge freilich auch ganz anders. Zusendung von Schriftsätzen oder Gerichtsbeschlüssen per Post oder Kurierdienst genügt z.B. in den USA nicht. Juristische Dokumente werden in den USA in aller Regel persönlich zugestellt. Hierfür gibt es spezielle Dienstleister, die sogenannten Process Server (Verfahrenszusteller).
Wer besser lügt, gewinnt
Leider vor deutschen Gerichten nicht auszuschließen. Könnte das auch für beurkundete Zustellungen gelten? Hätte sich zum Beispiel am Tag der Zustellung ein Dritter um die Post gekümmert weil der Empfänger nicht anwesend war und bestätigt dieser etwa mit einer Versicherung an Eides statt dass keine Ersatzzustellung durch Einlage in den Briefkasten stattfand weil eben kein „Gelber Brief“ im Briefkasten war erschüttert dies möglicherweise die Zustellungsurkunde. Wenn es denn so war?